Die Aufgaben der 

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. 

 

Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:

  • Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung;
  • Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten;
  • Vorbereiten, Gestalten und Aufrechterhalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten;
  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; 
  • Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
;
  • Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.

Anforderungen an den Arbeitgeber (ArbSchG)

  • Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit
  • Risiko-orientiertes Vorgehen
  • Kontinuierliche Verbesserung
  • Geeignete Organisation

Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG)

  • Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle Führungsebenen und Tätigkeiten
  • Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten
  • Arbeitgeber unterstützen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit

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